ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN von Florian Auer e.U.

  

§1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Käufe und sonstigen Leistungen, die zwischen dem Fotografen (Florian Auer) und seinen Kunden (B2C und B2C) abgeschlossen werden.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die der Fotograf nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die vorliegenden AGB an.

1.4 Die AGB gelten auch für Presseauftritte von Florian Auer und Florian Auer e.U. bezüglich der Bild und Nutzungsrechte §5 & §9

 

§2 Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Fotograf die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Kunden annimmt.

2.2 Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

 

§3 Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Fotografen.

3.2 Der Fotograf erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

 

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für die Leistungen des Fotografen richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, ohne der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, da hier die Umsatzsteuerbefreiung lt. Kleinunternehmerregelung gem. § 6 abs. 1 z 27 ustg gilt!

4.2 B2C - Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt.

4.3 B2B - Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug (außer es wird schriftlich vereinbart) fällig. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt.

4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz zu verlangen.

5.5 Folgende Zahlungsarten biete ich an: per Rechnung / Überweisung

5.6 Vorauskasse oder Anzahlungen werden schriftlich vereinbart und sind bei größeren Aufträgen mit hohen Beträgen als Standard anzusehen

 

§5 Nutzungsrechte

5.1 Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Fotografien, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. (Mehr unter §9 Urheberrecht) Zum einfachen Nutzungsrecht zählt Kopien anfertigen (Digital oder Print), Veröffentlichen (lt. § 9.5), Fotobücher und div. Erzeugnissen zu erstellen

5.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über.

5.3 Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Fotografien für eigene Zwecke (z.B. Eigenwerbung, Portfolio) zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt ebenso für die Presseauftritte von Florian Auer und Florian Auer e.U..

5.4 Die Nutzungsrechte für nicht entlohne Presseauftritte gehen sofort nach erhalt der Fotos über.

 

§6 Haftung

6.1 Der Fotograf haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2 Der Fotograf haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von digitalen Daten, sofern der Kunde diese nicht gesichert hat.

6.3 Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Unfälle oder andere Umstände, die er nicht zu vertreten hat, verursacht werden.

6.4 Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch dritte (wie z.B. Cewe Foto, Saal Digital, …) entstanden sind.

 

§7 Datenschutz

7.1 Der Fotograf verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

7.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und verwendet werden.

 

§8 Rücktritt und Stornierung

8.1 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder storniert einen Auftrag, so hat er dem Fotografen die bis dahin angefallenen Kosten und Aufwendungen zu erstatten.

8.2 Bei Stornierungen, gelten folgende Stornogebühren:

Ab 6 Tage vorher & nicht „Abhaltung“                                                                                                                       100%

1 Woche vorher                                                                                                                                                                80%

2 Wochen vorher                                                                                                                                                              70%

3 Wochen vorher                                                                                                                                                              60%

4 Wochen vorher (1 Monat)                                                                                                                                           50%

Ab 8 Wochen vorher (2 Monate)                                                                                                                                  Kostenlos

 

§9 Urheberrecht und Eigentumsrecht

9.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu.

9.2 Jede Veränderung des Bildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

9.3 Analoge Fotografie:

Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.): steht dem Fotografen zu. Das Filmmaterial geht nur nach Vereinbarung inkl. Eigentumsrecht in den Besitz des Kunden nach der vollständigen Bezahlung.

9.4 Digitale Fotografie:

Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Die Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl (die vom Fotografen und mit den Kunden) und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien, dies betrifft ebenso die Presseauftritte von Florian Auer und Florian Auer e.U..

9.5 Der Kunde verpflichtet sich zur Namensnennung des Fotografen bei der online Veröffentlichung wie z.B. Facebook, Instagram, etc. um den Urheber des Bildes feststellen zu können.

 

§10 Gutscheine & Bestellungen

10.1 Gutscheine können nicht mit anderen Aktionen oder Ermäßigungen (außer schriftlich ausgewiesen) kombiniert werden!

10.2 Bestellscheine müssen frankiert zugesendet werden. Florian Auer e.U. übernimmt keine kosten bezüglich des Portos!

10.3 Bestellscheine sind nur gültig mit komplett ausgefüllter Lieferadresse und Unterschrift!

 


§11 Foto-Verkauf via Drittanbieter – SAAL DIGITAL

11.1 Für Fehler oder Schäden übernimmt Florian Auer e.U. keinerlei Verantwortung oder Haftung.

11.2 Der Grundpreis sowie die Umsatzsteuer hat nichts mit Florian Auer e.U. zu tun. Nur der jeweilige Preisaufschlag der von Florian Auer e.U. festgelegt wurde, erhält auch Florian Auer e.U.

11.3 Fotos von Presseauftritten von Florian Auer und Florian Auer e.U. darf Florian Auer e.U. verkaufen – auf den Bildern sind keine eindeutigen Personen zu erkennen!

 

§12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Fotografen.